Maßgeschneidertes Wohnen

Immobilie neu bauen

Der Neubau einer Immobilie ermöglicht es, ein maßgeschneidertes Zuhause nach individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten. Von der Auswahl des Grundstücks über die Planung bis hin zur Umsetzung eröffnet der Neubau die Chance, modernste Baustandards, Energieeffizienz und architektonische Innovationen zu integrieren.

Neubau in Brandenburg: Attraktives Wohnen in grüner Umgebung

Der Neubau von Immobilien in Brandenburg gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Region durch ihre landschaftliche Schönheit, die Nähe zu Berlin und attraktive Lebensbedingungen immer mehr Menschen anzieht. Der Bau neuer Immobilien bietet die Chance, zeitgemäße Wohnkonzepte zu realisieren, die den aktuellen Bedürfnissen und Standards entsprechen. Dabei stehen nicht nur Einfamilienhäuser im Fokus, sondern auch moderne Mehrfamilienhäuser und innovative Wohnprojekte. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, und die Berücksichtigung energieeffizienter Baustandards spielt eine zentrale Rolle. Die Schaffung von nachhaltigen Quartieren mit grünen Freiräumen und einer guten Anbindung an die Infrastruktur prägt die Planungen. Förderprogramme für energieeffizientes Bauen können Bauherren dazu ermutigen, umweltfreundliche Technologien und Materialien einzusetzen. Der Neubau von Immobilien in Brandenburg bietet somit die Gelegenheit, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern auch die Attraktivität der Region weiter zu stärken.

Förderprogramme


KfW Bank


Investitionsbank Brandenburg

ein weißes Haus mit Sonnenkollektoren auf dem Dach

Wohneigentumsprogramm (Programm Nr. 124)

Das Wohneigentumsprogramm (Programm Nr. 124) der KfW Bank unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro, die für den Erwerb oder den Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen genutzt werden können.

1. Förderkredit und Zinsen: Der Kredit kann zu attraktiven Konditionen mit einem effektiven Jahreszins aufgenommen werden, der auch eventuelle sonstige Kosten berücksichtigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten, die durch die Hausbank anfallen, den effektiven Jahreszins beeinflussen können.

2. Tilgungsfreie Anlaufzeit: Während der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Kreditnehmer nur die Zinsen und keine Tilgung, was die monatliche Belastung zu Beginn reduziert. Allerdings steigt die monatliche Belastung nach Ablauf dieser Phase, da dann die Tilgung einsetzt.

3. Kombinationsmöglichkeiten: Das Programm kann mit anderen KfW-Förderprodukten kombiniert werden, wie zum Beispiel „Altersgerecht Umbauen“ oder „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Dadurch können zusätzliche Fördergelder in Anspruch genommen werden.

4. Antragsverfahren: Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner, wie z.B. eine Bank. Es ist wichtig, den Kredit vor Beginn des Bauvorhabens oder dem Kauf der Immobilie zu beantragen.

5. Eigenleistungen: Eigenleistungen sind nicht förderfähig, lediglich durch Rechnungen belegte Materialkosten können mitfinanziert werden.

Weitere Informationen und detaillierte Bedingungen finden Sie auf der Webseite der KfW: KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und in den Merkblättern der KfW.

Klimafreundlicher Neubau (Programm 297/298)

Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (Programme Nr. 297 und 298) der KfW unterstützt die Errichtung von energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäuden. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und zur Erreichung der nationalen Klimaziele beizutragen. Das Programm bietet zinsverbilligte Kredite für den Neubau oder den Erstkauf von Wohngebäuden, die bestimmte Umwelt- und Energiestandards erfüllen.

Wesentliche Merkmale des Programms:

1. Energieeffizienz: Die geförderten Gebäude müssen den Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen, was bedeutet, dass sie sehr energieeffizient sind​.

2. Nachhaltigkeit: Eine weitere Bedingung ist die Erfüllung der Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG), das hohe Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und Ressourceneffizienz stellt.​

3. Heizsysteme: Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Empfohlen werden stattdessen Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie oder Wasserstoff basieren.

Förderdetails:

Kreditbeträge: Je nach erreichter Förderstufe können Kreditbeträge zwischen 150.000 Euro und bis zu 220.000 Euro pro Wohnung zur Verfügung stehen​.

Laufzeit und Zinsbindung: Die Kredite können eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren und eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren aufweisen.

Antragsprozess:

Expertise einholen: Vor Beginn des Bauprojekts sollte ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden, der eine „Bestätigung zum Antrag“ ausstellt, welche für die Beantragung des Förderkredits notwendig ist​.

Finanzierungspartner finden: Der Kredit muss über einen Finanzierungspartner beantragt werden. Erst nach Erhalt einer Zusage von der KfW können die Bau- oder Kaufverträge abgeschlossen werden.

Dokumentation nach Fertigstellung: Nach Abschluss des Bauvorhabens ist eine „Bestätigung nach Durchführung“ einzureichen, um den Förderprozess abzuschließen.

Für detaillierte Informationen und um den Antrag zu starten, besuchen Sie die offizielle KfW-Seite zum klimafreundlichen Neubau.

Wohneigentum für Familien (Programm 300)

Das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" (Programm Nr. 300) richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit geringem bis mittlerem Einkommen, die ein klimafreundliches Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung erwerben oder neu bauen möchten. Das Programm bietet zinsgünstige Kredite zwischen 170.000 und 270.000 Euro, abhängig von der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Immobilie, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren und dem Haushaltseinkommen.

1. Zielgruppe: Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreitet, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

2. Förderkonditionen: Die Kredithöchstbeträge wurden im Rahmen der neuen Förderbedingungen angehoben und können bis zu 270.000 Euro betragen, abhängig von der erreichten Förderstufe der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes.

3. Förderfähige Maßnahmen: Das Programm unterstützt den Kauf oder Neubau von selbstgenutzten, klimafreundlichen Wohngebäuden. Dabei werden auch die Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren sowie die Grundsteuer gefördert. Zudem können Ausgaben für energieeffiziente Maßnahmen wie Heizung, Dämmung und nachhaltige Baumaterialien einbezogen werden.

4. Antragsverfahren: Der Antrag für den Förderkredit wird über einen Finanzierungspartner, wie z.B. eine Bank, gestellt. Vorab muss eine "Bestätigung zum Antrag" von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Wichtige Unterlagen für den Antrag sind u.a. Einkommensteuerbescheide und Geburtsurkunden der Kinder.

5. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Gefördert werden ausschließlich Neubauten oder Erstkäufe, die den Effizienzhausstandard 40 erreichen und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Dies schließt den Verzicht auf Heizsysteme mit Öl, Gas oder Biomasse ein.

Weitere Informationen und detaillierte Bedingungen finden Sie auf der Webseite der KfW: Wohneigentum für Familien (300).

Programm Wohneigentum 

Das Programm "Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet umfangreiche Förderungen für private Haushalte, die Wohneigentum erwerben, neu bauen oder ausbauen möchten. Hier sind einige Schlüsselaspekte dieses Programms:

1. Zielgruppe und Förderung: Das Programm richtet sich an private Haushalte, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben, bauen oder modernisieren möchten. Es bietet zinsfreie Darlehen und Zuschüsse zur Unterstützung dieser Vorhaben.

2. Zielgruppe und Förderung: Das Programm richtet sich an private Haushalte, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben, bauen oder modernisieren möchten. Es bietet zinsfreie Darlehen und Zuschüsse zur Unterstützung dieser Vorhaben.

3. Weitere Unterstützung: Zusätzliche Zuschüsse und zinsfreie Darlehen sind verfügbar für Familien mit Kindern, bei Schwerbehinderung, und andere spezifische Kriterien, um die Bildung von familien- und altersgerechtem Wohnraum zu fördern.

4. Antragsprozess: Die Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen oder des Kaufs beantragt werden. Anträge und weitere Informationen sind über das ILB-Kundenportal zugänglich.

5. Beratung und Support: Die ILB bietet auch Beratungsdienste an, um Interessenten bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Bau- oder Kaufprojekte zu unterstützen.

Das Programm zielt darauf ab, die Innenstädte zu stärken, eine sozial stabile Bewohnerstruktur zu erhalten oder zu schaffen und nachhaltige sowie energetisch effiziente Wohnformen zu fördern. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie direkt auf der ILB-Webseite.

Programm Mietwohnungsbau

Das Programm "Mietwohnungsbau - Neubau" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zielt darauf ab, den Neubau von Mietwohnungen zu fördern, um preisgünstigen Wohnraum, vor allem in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, bereitzustellen. Hier sind einige zentrale Aspekte des Programms:

1. Förderziel: Die Hauptintention ist es, neuen, preisgünstigen Mietwohnraum zu schaffen, um die Verfügbarkeit von Wohnungen zu erhöhen und die Wohnsituation in Brandenburg zu verbessern.

2. Fördernehmer: Zu den Begünstigten zählen kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Das Programm steht somit einer breiten Palette von Bauträgern offen, die in den Mietwohnungsneubau investieren möchten.

3. Förderart: Das Programm bietet Darlehen und kann eigenständig oder in Kombination mit anderen Fördermitteln genutzt werden. Dies ermöglicht eine flexible Finanzierung von Projekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse und Voraussetzungen der Fördernehmer.

4. Verbesserte Konditionen: Ab 2024 gibt es verbesserte Förderbedingungen, die eine noch attraktivere Finanzierung des Mietwohnungsbaus ermöglichen. Dazu gehört auch ein Tilgungszuschuss von 5% des Zusagebetrages nach Ablauf der gewählten Zinsbindung, was die Restschuld signifikant reduzieren kann.

5. Nachhaltigkeit und soziale Aspekte: Das Programm berücksichtigt auch nachhaltige Bauweisen und die Schaffung von Wohnraum für spezielle Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten. Dies trägt zur langfristigen sozialen und ökologischen Entwicklung des Landes Brandenburg bei.

Weitere Informationen und Details zur Beantragung finden Sie auf der ILB-Website unter dem Abschnitt Mietwohnungsbau - Neubau.