Wohnkomfort und Energieeffizienz steigern

Bestandsimmobilie modernisieren

Steigern Sie den Wohnkomfort und erhöhen Sie die energetische Effizienz. Durch gezielte Modernisierungen kann der Wert der Immobilie gesteigert und gleichzeitig ein nachhaltiger Beitrag zur Umwelt geleistet werden.

Erhalten Sie den Charme historischer Gebäude und senken Sie Kosten

Die Modernisierung von Bestandsimmobilien in Brandenburg stellt eine bedeutsame Maßnahme dar, um historische Bausubstanz zu erhalten und zeitgemäßen Wohnkomfort zu gewährleisten. Angesichts des reichen kulturellen Erbes und der vielfältigen Architektur bietet die Modernisierung die Möglichkeit, den Charme älterer Gebäude zu bewahren und gleichzeitig den Energieverbrauch zu reduzieren. Die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Installation effizienter Heizsysteme oder die Verbesserung der Dämmung, kann nicht nur die ökologische Bilanz verbessern, sondern auch langfristig zu Kosteneinsparungen für die Bewohner führen. Förderprogramme und finanzielle Anreize seitens der öffentlichen Hand können Eigentümer ermutigen, in die Modernisierung ihrer Bestandsimmobilien zu investieren. Die gelungene Modernisierung trägt somit nicht nur zur Werterhaltung des Immobilienbestandes bei, sondern fördert auch die Attraktivität und Lebensqualität in Brandenburg.

Förderprogramme


KfW Bank

  • Wohngebäude – Kredit (Programm Nr. 261)
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  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Programm Nr. 358/359)
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  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Programm Nr. 458)
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  • Altersgerecht umbauen (Programm 159)
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Investitionsbank Brandenburg

  • Programm Wohneigentum
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  • Programm Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
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  • Programm Mietwohnungsbau (Bestand) Modernisierung & Instandsetzung
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ein kleiner Kühler an der Seite eines Gebäudes

Wohngebäude – Kredit (Programm Nr. 261)

Das Programm "Wohngebäude – Kredit (261)" der KfW fördert die energetische Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, die bestimmte Effizienzstandards erfüllen. Hier sind einige wichtige Aspekte dieses Programms:

1. Effizienzhaus-Stufen: Das Programm bietet Unterstützung für verschiedene Effizienzhaus-Stufen, von Effizienzhaus 55 bis hin zu Effizienzhaus Denkmal. Je höher die Effizienzstufe, desto höher der mögliche Tilgungszuschuss. Beispielsweise können für ein Effizienzhaus 40 bis zu 37.500 Euro und für ein Effizienzhaus 85 bis zu 15.000 Euro als Tilgungszuschuss gewährt werden.

2. Förderbetrag: Die Kredithöhe kann bis zu 150.000 Euro pro Wohnung betragen, abhängig von der erreichten Effizienzstufe und den spezifischen Anforderungen des Gebäudes.

3. Tilgungszuschüsse: Diese sind abhängig von der erreichten Effizienzstufe des Gebäudes. Zusätzlich gibt es besondere Anreize wie den Worst-Performing-Building-Bonus oder zusätzliche Zuschüsse für serielle Sanierungen, die die Förderung noch attraktiver machen.

4. Baubegleitung: Die Kosten für eine Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden ebenfalls gefördert. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die baulichen Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprechen und die Förderkriterien erfüllt werden.

5. Antragsprozess: Der Kredit muss über einen Finanzierungspartner bei der KfW beantragt werden, und es ist wichtig, vor Beginn der Maßnahmen einen Energieeffizienz-Experten einzubinden.

Das Programm zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu verbessern und so langfristig Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Für detailliertere Informationen über das Programm, einschließlich spezifischer Anforderungen und wie man die Förderung beantragen kann, besuchen Sie bitte die offizielle KfW-Seite zum Wohngebäude – Kredit (261).

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Programm Nr. 358/359)

Das Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude" (Programm Nr. 358/359) der KfW bietet finanzielle Unterstützung für bereits bezuschusste energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Hier einige wesentliche Punkte des Programms:

1. Zielgruppe und Voraussetzungen: Dieses Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die bereits eine Förderzusage durch die KfW oder einen Bewilligungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten haben. Die Maßnahmen müssen dem Bereich der energetischen Sanierung zugeordnet sein.

2. Kreditkonditionen: Die Höhe des Kredits kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Für umfassendere Sanierungsprojekte können höhere Beträge genehmigt werden, insbesondere wenn mehrere Wohneinheiten betroffen sind.

3. Antragsverfahren: Der Kredit muss über einen Finanzierungspartner beantragt werden, und zwar bevor die Sanierungsarbeiten beginnen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, darunter die Zuschusszusage der KfW oder den Bewilligungsbescheid des BAFA.

4. Rückzahlung: Am Ende der Zinsbindung kann der Kredit teilweise oder komplett zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Sondertilgungen sind während der Laufzeit nicht möglich, und vorzeitige vollständige Rückzahlungen können eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich ziehen.

5. Sicherheiten: Die Art und Höhe der erforderlichen Sicherheiten werden individuell mit dem Finanzierungspartner vereinbart.

Das Programm bietet somit eine ergänzende finanzielle Unterstützung für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten und bereits Fördermittel erhalten haben. Für eine detaillierte Darstellung des Programms und weiterführende Informationen können Sie das entsprechende Merkblatt der KfW einsehen.

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Programm Nr. 458)

Das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ der KfW bietet erhebliche Unterstützung für den Einbau energieeffizienter Heizsysteme in deutschen Wohngebäuden. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie über dieses Förderprogramm wissen sollten:

1. Zielgruppe und Voraussetzungen: Dieses Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die bereits eine Förderzusage durch die KfW oder einen Bewilligungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten haben. Die Maßnahmen müssen dem Bereich der energetischen Sanierung zugeordnet sein.

2. Zuschussbetrag: Die Förderung kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten decken, wobei die genaue Höhe des Zuschusses von den spezifischen Umständen des Projekts und der gewählten Heiztechnologie abhängt.

3. Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen: Sie können diese Heizungsförderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange die Gesamtförderung 60 % der förderfähigen Kosten nicht überschreitet. Dies bietet eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, insbesondere wenn umfangreiche Sanierungen geplant sind.

4. Antragsstellung und Fristen: Die Anträge müssen im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden. Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden, was eine gewisse Flexibilität bei der Projektumsetzung ermöglicht.

5. Ergänzungskredit: Zusätzlich zur Zuschussförderung können Sie auch einen Ergänzungskredit beantragen, wenn Sie sowohl bei der KfW als auch beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Förderungen erhalten. Dies hilft, die Finanzierungslücke zu schließen und die Maßnahmen effizient umzusetzen.

Dieses Programm ist eine ausgezeichnete Möglichkeit für Hauseigentümer, in nachhaltige und energieeffiziente Heiztechnologien zu investieren und dabei erhebliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Weitere Details und spezifische Informationen zur Antragstellung finden Sie direkt auf der Website der KfW.

Altersgerecht umbauen (Programm 159)

Das Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" der KfW unterstützt private Eigentümer bei Umbauten, die Barrieren reduzieren und Wohnungen altersgerecht gestalten. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Das Programm deckt Maßnahmen wie den Umbau von Bädern, die Installation von Aufzügen und die Anpassung von Eingangsbereichen. Wichtig ist, dass die Umbauten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. Der Kreditantrag erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner. Für detaillierte Informationen und spezifische Konditionen, besuchen Sie bitte die KfW-Website.

Programm Wohneigentum

Das Programm "Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet umfassende Fördermöglichkeiten zur Unterstützung privater Haushalte, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben, neu bauen oder ausbauen möchten. Hier sind einige Schlüsselinformationen zum Programm:

1. Förderungsart: Das Programm bietet sowohl Zuschüsse als auch zinsfreie Darlehen an. Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Maßnahmen und der individuellen Situation der Antragsteller.

2. Förderfähige Projekte: Zu den förderfähigen Vorhaben gehören der Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, der Erwerb von Bestandsimmobilien mit anschließender Modernisierung und Instandsetzung sowie der Ausbau oder Umbau bestehender Gebäude.

3. Zielsetzungen: Das Programm zielt darauf ab, die Innenstädte zu stärken, eine sozial stabile Bewohnerstruktur zu fördern und familien- sowie altersgerechte Wohnformen zu unterstützen.

4. Antragsstellung: Interessierte müssen ihre Förderanträge bei der ILB einreichen. Es ist ratsam, sich vor Antragstellung gründlich beraten zu lassen, um die Anforderungen und Fördermöglichkeiten vollständig zu verstehen.

Ab 2024 bietet das Programm eine Grundförderung von bis zu 30.000 Euro als Zuschuss und bis zu 230.000 Euro als zinsfreies Darlehen für den Kauf von Wohneigentum. Zusätzliche Förderungen sind für Familien mit Kindern, Personen mit Schwerbehinderung und unter bestimmten weiteren Kriterien verfügbar.

Weitere Informationen und Details zum Antragsprozess finden Sie auf der Webseite der ILB im Abschnitt Programm Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau.

Programm Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung

Das Programm "Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum. Ab 2024 können bis zu 230.000 Euro als zinsfreies Darlehen und zusätzlich 30.000 Euro als Zuschuss gewährt werden. Das Programm umfasst auch Maßnahmen zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Es ist für private Haushalte konzipiert, die ihre Wohnungen selbst nutzen​ (ILB)​. Weitere Informationen und Details zur Antragstellung finden Sie auf der ILB-Webseite.

Programm Mietwohnungsbau (Bestand) Modernisierung & Instandsetzung

Das Programm "Mietwohnungsbau – Modernisierung & Instandsetzung" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Unterstützung durch Zuschüsse und zinsfreie Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohngebäuden. Ziel des Programms ist es, Mietwohnungen generationengerecht anzupassen und städtebauliche Maßnahmen zu fördern, um so attraktiven und sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen.

Die Förderung richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zur dauerhaften Wohnraumversorgung sowie die Anpassung an geänderte Wohn- und Lebensstile. Besonders gefördert werden auch Projekte, die auf energetische und ökologische Anforderungen reagieren.

Die Modernisierungen können dazu beitragen, die Gebäude für verschiedene Zielgruppen, einschließlich Mehrgenerationenwohnungen und Wohngemeinschaften im Alter, attraktiv zu machen. Die neue Förderrichtlinie, die Anfang 2024 in Kraft trat, verbessert die Förderbedingungen erheblich, was die Modernisierung von sozialem Wohnungsbau noch attraktiver macht.

Für eine detaillierte Übersicht über die Förderkonditionen und den Antragsprozess können Sie die offizielle Seite der ILB für dieses Programm besuchen.